www.insel-hierro.de Infos, Apartments, Fincas, Casas, Hotels, Fährverbindungen, Mietwagen, Online Flüge,  Wandern, Tauchen  uvm.

www.insel-hierro.de - Infoportal mit Tipps zu Unterkünften, Flügen, Hotels und mehr!

Unsere beliebtesten Objekte::

Casa Guinea
El Golfo Tal
Casa de Guinea Aussen 2 150

 

Casa Abuela Maria
El Golfo Tal
Abuela_MariaKlein0202

Hotel Parador

Paradork202

Bungalows Noemi
El Golfo Tal
BungalowNoemi02

Apartment El Golfo Tal

LosDelfinesBlick02

Hotel Ida Ines
El Golfo Tal
13JULIO_05104

Pool + Frühstück

..
 

ibiza2

Mietwagen ab 20 Euro - mehr Infos hie

 

 

 

Impressum:
www.insel-hierro.de Informationen
Wir vermitteln Apartments von Privat, Hotels, Ferienwohnungen und Casa Rurales (Ländhäuser auf El Hierro) unter anderem in Zusammenarbeit mit Meridiano Cero Valverde einem gemeinnützigen Verein der renovierte Landhäuser auf El Hierro vermietet. Desweiteren stellen wir Informationen die wir über die Insel Hierro gesammelt haben hier vor. Interessenten die auf unserer Website mit Werbung vertreten sein wollen, können ein individuelles Angebot erstellt bekommen.
Wir sind eine nach spanischem Recht als S.L. (spanische GmbH) eingetragene Firma mit Sitz in Spanien:
Insel-Gomera Marketing S.L.
Apartado 44, La Gomera,
38870 Valle Gran Rey
Spain,
email: info@insel-hierro.de
CIF(Steuer-Nr.): B38655304
Telefon: 0034 - 650263376

Repräsentanz in Deutschland:
Christina Seifert
Heckenwingert 9
61130 Nidderau
Telefon: 06187-994049 (Mo-Fr. 10.00 - 17.00 Uhr)
Telefax: 06187-994048

Auf El Hierro steht Ihnen unsere Partneragentur zur Verfügung. Wir und unsere Partnerin kennen El Hierro als Wahlheimat oder aus vielen Besuchen mehrmals im Jahr auf einer der beiden kleinen Inseln El Hierro und La Gomera.

email: info@insel-hierro.de
Internet für La Gomera:
www.gomera24.de für La Palma: www.lapalmafincas.de
für El Hierro:
www.insel-hierro.de

www.insel-gomera.de
 



Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

  1. Vertragsparteien
    Die Firma Insel-Gomera Marketing S.L., mit Sitz in Spanien, Valle Gran Rey, Apartado 44, Gomera, im folgenden „IGM“ genannt, stellt eine Plattform für die Werbung von Ferienimmobilien zur Verfügung. Vertragliche Beziehungen werden lediglich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer des Mietobjekts abgeschlossen. Die Firma „IGM“ vermittelt insbesondere weder Reiseleistungen, noch tritt sie gar als Reiseveranstalter auf. Dies vorausgeschickt, sind sich die Parteien darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages die Vermittlung einer Ferienimmobilie/Mietwagens (Mietobjekt) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist. 
  2. Abschluß des Mietvertrages
    Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und Eigentümer der jeweiligen Mietsache/Dienstleistung sind die von der Firma „IGM“ herausgegebenen Infos auf der Website, in denen das jeweilige Mietobjekt/Dienstleistung mit den individuellen zusätzlichen Mietbedingungen und Mietpreisen vorgestellt wird (Objektinformation) sowie den separaten Infos: Gut zu wissen – Infos zu den Mietobjekten und  Leistungen“ (siehe unten) . Die Mieter/Kunden  übersenden als Vertragsangebot auf dem dafür vorgesehenen Formular eine schriftliche Mietanmeldung an die Firma „IGM“. Der Mieter hält sich an dieses Vertragsangebot eine Woche gebunden. Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung der schriftlichen Mietzeitraumbestätigung (Bestätigung) zustande. Die Bestätigung enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie eventuelle Sonderbedingungen des Mietobjekts/Dienstleistung. Eine Aufhebung oder Abänderung des Mietvertrages ist nach Erhalt der Bestätigung nur noch möglich, wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt. 
  3. Nebenkosten
    Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, etc., die während der Mietzeit anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses, es sei denn, dass in der Objektinformation ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Kosten einer Endreinigung des Mietobjektes sind im Mietpreis enthalten es sei denn es ist etwas anderes in der Beschreibung vereinbart.  Nebenkosten werden - soweit sie anfallen - mit der vom Mieter gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen gezahlten Kaution verrechnet.
  4. Kaution
    Ist in der Objektinformation die Gestellung einer Kaution für das Objekt vorgesehen, so ist diese Kaution mit der zweiten Rate des Mietzinses an den Vermieter zu zahlen. Die Kaution wird unverzinst ca. 3 Wochen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter abgerechnet. Mit der Kaution werden die Nebenkosten gem. Ziff. 3 dieser Mietbedingungen verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung von vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies eine spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt.
  5. Zahlungen
    IGM ist vom Vermieter als Inkassobevollmächtigter berechtigt Anzahlungen oder den Mietpreis einzuholen.
    Der Mieter zahlt den in der Mietbestätigung vermerkten Anzahlungsbetrag innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Bestätigung. Der über den Anzahlungsbetrag geschuldete restliche Mietzins ist, sofern nicht anders in der Bestätigung genannt, spätestens 30 Tage vor Mietbeginn eingehend zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die in der Mietbestätigung ausgewiesenen Kosten für Endreinigung und ggf. Kaution auszugleichen. Bei Auslandszahlungen gehen etwaige Bankgebühren/Spesen immer zu Lasten des Mieters. Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, der schriftlich mit eingeschriebenem Brief erklärt werden muss. Tritt der Vermieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters zurück, ist der Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen, sollte es dem Vermieter nicht gelingen, eine Ersatzvermietung vorzunehmen. Ist es dem Vermieter nur möglich, eine Ersatzvermietung zu einem geringeren als den vertraglich vereinbarten Mietpreis vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz als Schadenersatz zu zahlen. Darüber hinaus verbleibt die vertraglich vereinbarte Anzahlung beim Vermieter/Dienstleister  zur Abgeltung des durch den Nichtmietantritt entstehenden weiteren Schaden. Die Geltendmachung eines höheren bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter ist durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
  6. An- und Abreise
    Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 17.00 Uhr übernommen und muss am Abreisetag spätestens bis 10.00 Uhr zurückgegeben werden. Sofern der Mieter andere An- oder Abreisezeiten wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Der exakte Rückgabezeitpunkt ist vom Mieter spätestens 3 Tage vor dem Abreisetag mit einem Beauftragten des Vermieters vor Ort zu vereinbaren. Sofern der Mieter der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes nicht nachkommt, ist er verpflichtet, die dem Vermieter hieraus entstehenden Schäden abzugelten. Diese werden dem Mieter mitgeteilt und mit der von dem Mieter geleisteten Kaution verrechnet, sofern diese hierzu ausreicht.
  7. Nutzungsberechtigte 
    Nur der/die in dem Mietantrag bezeichnete(n) Person(en) ist/sind während der Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen. Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Mieter nachträglich beabsichtigen, das Mietobjekt dritten Personen ganz oder teilweise zu überlassen oder Gäste aufzunehmen, so ist vorher die Zustimmung des Vertreters des Vermieters vor Ort einzuholen oder den Vermittler per Fax zu benachrichtigen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Mietzins anteilig zu erhöhen und den Erhöhungsbetrag mit der Kaution zu verrechnen. Die nichtberechtigte Aufnahme Dritter durch den Mieter berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages ohne Rückerstattung nicht verbrauchter Mietkosten.
  8. Haustiere 
    Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich vermerkt ist.
  9. Mietobjekt
    Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber einig, dass das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche verschiedene Personen genutzt wird und daher einer erhöhten Abnutzung unterliegen kann. Geringfügige Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen ( z.B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentliche kurzzeitige vom Vermieter nicht zu vertretende Stromausfälle und Ausfälle der Wasserversorgung, der Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadenersatz. Die Haftung des Vermieters ist im übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Auflagen oder nicht von vom Mietobjekt des Vermieters ausgehenden Belästigungen durch Schallimmissionen, Baumaßnahmen, Ungezieferplage etc., beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Beauftragten zurückzuführen sind. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den örtlichen Beauftragten des Vermieters auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Eine Haftung für Personenschäden oder Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines lokalen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die in den Websiteinformationen der Firma „IGM“ enthaltenen Objektbeschreibungen basieren auf Angaben des jeweiligen Eigentümers. Obwohl die Firma „IGM“ die angebotenen Objekte stichprobenartig überprüft, ist eine Haftung der Firma „IGM“ für den Inhalt der Websiteangaben ausgeschlossen, soweit „IGM“ nicht  vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  10. Sorgfaltspflichten des Mieters
    Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, alle mit der Bestätigung zugesandten Protokolle auszufüllen und aufzubewahren sowie alle während der Mietzeit entstandenen Schäden und Mängel am Mietobjekt dem Eigentümer oder seinem Beauftragten vor Ort unverzüglich zu melden. Die Meldung an die Firma „IGM“ erfolgt per Telefax. Bei der Ankunft festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist tritt eine Beweislastumkehr dahingehend ein, daß der Mieter beweisen muss, dass die Mängel nicht von ihm verursacht wurden. Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter zu vertretenden Schäden ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu lassen und die Kosten hierfür mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen die Kosten für die Beseitigung der Schäden den hinterlegten Kautionsbetrag, so hat der Mieter auf entsprechende Abrechnung den übersteigenden Schadensbetrag unverzüglich auszugleichen. Für die Einhaltung der Paß-,Visa-, Zoll-, Devisen- und sonstigen Vorschriften ist der Mieter verantwortlich.
  11. Reinigung und Instandhaltung
    Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Objekts. Das Objekt ist bei der Übergabe in besenreinem Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist in Plastiksäcken in den dafür vorgesehenen Tonnen zu deponieren.  Einrichtungsgegenstände sind in funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand zu halten und in diesem Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter dieser Reinigungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese Reinigungsarbeiten zusätzlich zur Endreinigung auf Kosten des Mieters vorzunehmen. Diese hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet.
  12. Mietrücktritt vor Mietbeginn
    Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
    Die Rücktrittsgebühren sind sofern in der Bestätigung nicht anders vermerkt:
    bis 45 Tage vor Mietantritt: 10 % des Mietpreises - mindestens aber 100 Euro
    44 Tage bis 30 Tage vor Mietantritt: 50 % des Mietpreises
    29 Tage bis 14 Tage vor Mietantritt: 80 % des Mietpreises
    ab 14 Tage bis zum Mietantritt: 100 % des Mietpreises
    Bis zum Mietantritt können Sie sich ohne Mehrkosten durch einen Dritten ersetzen lassen.
    Der Mietpreis schließt keine Reiserücktrittsversicherung ein. Wir empfehlen daher dringend den Abschluß einer solchen. Eine Reiserücktrittsversicherung wird auf unserer Website:
    www.insel-gomera.de angeboten.
  13. Salvatorische Klausel
    Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Vereinbarung im übrigen nicht berührt. Die Beteiligten sind in diesem Falle verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Mehrere Personen auf Mieterseite haften für alle aus dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Die Mieter erteilen einander Vollmacht Erklärungen des Vermieters entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen der Mieter gilt die erste dem Vermieter zugegangene Erklärung. 
  14. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietvertragsverhältnis gilt das jeweilige Recht im Land des Vermieters/Dienstleister

    Insel-Gomera Marketing S.L., Apartado 44, 38870 Valle Gran Rey, La Gomera, Spain
    Telefon: 0034646164665
    Repräsentanz in  Deutschland: Christina Seifert, Heckenwingert 9, 61130 Nidderau,
    Telefon: 06187-994049
    Telefax: 06187994048, email: info@insel-gomera.de
     

  • **************************************************************************************************************************************************************

    Gut zu wissen – Infos zu den Mietobjekten und  Leistungen
  • Lieber Gast,
    bevor Sie eine Reservierung tätigen, lesen Sie bitte die Infos die unsere Objektbeschreibung ergänzen und Sie über landestypische Gegebenheiten informieren sollen.
    La Gomera und El Hierro sind touristisch noch nicht so erschlossen wie die umliegenden kanarischen Inseln Teneriffa, Gran Canaria oder Lanzerote. Deshalb unbedingt lesen:

    Mietobjekte
    Die meisten Objekte werden ganzjährig touristisch vermietet, d.h. eine erhöhte Abnutzung ist bedingungsgemäß vorhanden. Der Vermieter bemüht sich aber das Objekt ständig zu überprüfen und vermietbar zu halten. La Gomera und El Hierro sind grüner als die anderen Inseln.  Natur benötigt Regenwasser zum Wachsen und Gedeihen. Da es auf La Gomera und El Hierro auch längere Regenperioden  und Kühle geben kann, können witterungsbedingte Beeinträchtigungen die Urlaubsfreuden eintrüben. Gerade bei den älteren aber liebevoll renovierten Objekten (z.B. von Ecotural ein Zusammenschluss von Vermietern dessen Aufgabe es ist Häuser und Apartments im Norden der Insel zu renovieren und dem Tourismus zugänglich zu machen) wurden wo möglich, bestehende, jahrzehnte alte Türen und Fenster renoviert. Bei diesen kann es dann schon einmal vorkommen, dass bei einer längeren Regenzeit,,die Türen quietschen oder schwer aufgehen. Holz arbeitet und kann sich den Temperaturschwankungen heiss und feuchtkühl nicht widersetzen.
    Die salzige Meeresluft und evtl. Nebel lässt zudem Metalle schneller altern. Auch die Isolierung der Häuser ist nicht „deutsch“ und genormt, sondern spanisch landestypisch. Wer dies nicht möchte, dem empfehlen wir die größeren Ferienbetriebe mit Rezeption, Pool- und Zimmerservice in Playa Santiago oder Valle Gran Rey.
  • Ausstattung der Mietobjekte
    Sämtliche Objekte werden „bezugsfertig“ d.h. mit Bettwäsche und Handtücher angeboten.
    Die Unterkünfte haben eine Standardausstattung an Bettwäsche und Handtücher – meist pro Person ein normales Handtuch und ein Badehandtuch/Woche. Wer überdies Handtücher benötigt, sollte diese mitbringen. Dies betrifft auch Badehandtücher für den Strand.
    Küche: Generell ist die Ausstattung von Küchenutensilien ausreichend - aber nie vergleichbar mit dem was von „von Zuhause“ gewohnt ist. Nicht alle Küchen haben einen 4 Kochstellenherd, landestypisch sind 2 Kochstellen.
    Fernsehen: Empfang kann je nach Witterungslage auch einmal gestört sein. Ist nichts anderes angegeben, handelt es sich um spanisches TV.
    Garten: die Gärten sind naturbelassen und liegen in der Pflege des Vermieters.
    Der eine liebt es „wilder“ und hat dann auch nichts dagegen wenn die Gäste sich in ihm bewegen, der andere hat einen peniblen Ziergarten und sieht es nicht so gerne wenn die Früchte seiner Arbeit geerntet werden oder die Kinder die Pflanzen „umgraben“.
    Reinigungsmitteln, Spülmittel, Lebensmittel, Toilettenpapier.
    Generell wird das Haus „leer“ übergeben. Sollten vom Vormieter Spülmittel oder Reinigungsmittel vorhanden sein, können diese „aufgebraucht“ werden. Oft ist auch Toilettenpapier nur für die „Erstausrüstung“ vorhanden und muss in den Supermercados nachgekauft werden.
    Lebensmittel (Salz, Pfeffer etc.) vorzufinden, kann nicht ausgegangen werden.

    Betten und Matratzen
    Generell lieben es die Spanier auf hohen und weichen Matratzen zu schlafen.
    Bettenlängen von 1.90 mtr. sind Standard da die Spanier noch nicht so „Hochgewachsen“ wie die nördlichen Europäer sind. Schlafzimmer sind auch zudem meist klein und haben gerade so Platz für die Betten und einen Schrank. Auch für eine ausgefallene Garderobe sind die Schränke zumeist nicht dimensioniert.

    Ferienanlagen mit Pool
    Pools sind meist unbeheizt, es sei denn es ist in der Beschreibung anders aufgeführt.
    Auch sind “Meerwasserpools” durchaus gängig und man kann nicht “Süßwasser” erwarten. Verunreinigungen durch Insekten sind auch nicht auszuschließen – auch wenn der Pool gereinigt wurde.
    Meist ist der Pool unbeaufsichtigt, d.h. für die Sicherheit gerade bei Kindern müssen Sie selbst Sorge tragen.
     
  • Heizung für die kalte Jahreszeit
    Generell sind auf den Kanaren Zentralheizungen oder Klimaanlagen die absolute Ausnahme und nur in Hotelanlagen Standard.
    Wird bei einem Objekt eine Heizung angeboten, ist diese nur in der kälteren Jahreszeit nutzbar,  erwarten Sie nicht im Sommer den Betrieb der Heizung.
    Für kühle Abende stehen aber in den meisten Ferienobjekten Decken zur Verfügung.

    Stechmücken, Ameisen und sonstiges Ungeziefer
    Wo Menschen leben, fehlen auch diese Mitbewohner nicht. Der Einsatz von Insektiziden wird wo nötig durchgeführt um diese Plagegeister im Zaum zu halten.

    Müllentsorgung
    Die Müllabfuhr kommt regelmäßig, meist sind die „grünen Tonnen“ am Strassenrand abgestellt. Bitte entsorgen Sie ihren Hausmüll in diese Tonnen. Mülltrennung wie von Zuhause bekannt ist noch Zukunftsmusik. Bei Fragen hierzu bitte ihren Vermieter kontakten.

    Reinigung
    Generell findet die Reinigung – sofern nicht anders genannt – in Eigenregie statt.
    Das Objekt ist generell „grundgereinigt“ bei Anreise, dennoch genügt es oft nicht den „gehobenen“ Ansprüchen an die Sauberkeit. Auch sind Fenster – auch nach Reinigung – durch einen Regenschauer und dem evtl. trocknenden Wind schnell wieder „schmutzig“. Spinnweben kommen über Nacht. Am Abreisetag ist das Objekt sauber d.h. ohne Geschirrberge und Abfalltüten zu hinterlassen.
     
  • Solaranlagen
    Ohne Frage sind Solaranlagen umweltfreundlich. Leider kann es aber auch vorkommen, das bei Wetterlagen in denen die Sonne nicht permanent scheint etwas „lauwarmeres“ Wasser gibt.

  • Warmwasser
    Die meisten Häuser beziehen ihr Warmwasser über Solaranlagen oder Elektroboiler. Je nach Wasserverbrauch und Wärmebedürfnis kann es sein, dass mehrere Personen nicht sofort nacheinander „Duschen oder Baden“ können. Auch duscht der Spanier nicht so heiss wie wir Nordeuropäer.
    Hier bitten wir einfach um Flexibilität.

    Bad und WC alles o.k?
    Tropfende Wasserhähne oder Stockflecken in der Dusche sind leider auch bei noch so großer Reinigung nicht immer auszuschließen. Der Vermieter bemüht sich natürlich das Objekt trocken zu halten. Bedenken Sie aber, wie oft gerade in den kleinen Badezimmern geduscht wird. Wenn dann die Lüftung nicht ausreichend ist, entsteht sehr schnell Schimmel und Feuchtigkeit.
    Auch haben viele Toiletten noch keinen Anschluss an die Kanalisation. Sickergruben beeinträchtigen zwar die Benutzung nicht, man muss sich aber erst daran gewöhnen Toilettenpapier nicht in die Toilette sondern in den Mülleimer zu werfen.

    Übergabe des Mietobjektes
    Die Ankunftszeit bitten wir Sie uns vorab mitzuteilen (spätestens 3 Tage vor Anreise) , damit der Vermieter die Schlüsselübergabe arrangieren kann.
    Bei Abreise lassen Sie den Schlüssel einfach im Haus liegen und ziehen die Türe zu, es sei denn Sie haben mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart.

    Doch was zu reklamieren?
    Sie haben einen Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter abgeschlossen.
    Als Individualreisender haben Sie keine Reiseleitung und keinen Reiseveranstalter der sich um Reklamationen kümmert.
  • Deshalb sollten Sie direkt mit dem Vermieter bei Unstimmigkeiten in Kontakt treten. Dieser wird bemüht sein, den Mangel schnellstens zu beheben. Bitte bedenken Sie aber, dass teilweise Ersatzteile oder Handwerker nicht am selben Tage zur Verfügung stehen.
    Sofern Sie ein Objekt über ECOTURAL angemietet haben, steht ihnen für Reklamationen auch das Büro in Hermigua zur Verfügung. Adresse ist in ihren Anreiseinfos genannt.

    Drumherum – was sonst noch zu beachten ist!
    Bautätigkeiten
    Wie überall, wird auch im „Paradies“ immer wieder gebaut. Auch wenn Sie „gerade Urlaub“ machen. Auch wie in ihrem Heimatland, werden z.B. durch die Gemeinden Strassen neu angelegt, Wasserleitungen verlegt oder der Nachbar arbeitet im Garten mit der Motorhacke.
    Oft ohne vorherige Ankündigung, genauso können aktive Baustellen monatelang „brach liegen“ und das „optische Auge“ beeinträchtigen.
    Es leben eben auch auf La Gomera/El Hierro Menschen wie „Du und Ich“ die ihr Heim verschönern und arbeiten müssen – wo andere Urlaub machen.
    Sollten wir über Baustellen Kenntnis erlangen, weisen wir Sie schnellstens daraufhin und bieten Ihnen Alternativen (sofern verfügbar) an.
     
  • Entfernungen und Einkaufen
    Angegebene Entfernungen sind immer Richtwerte und nicht mit dem Entfernungsmesser nachgemessen. Einkaufsmöglichkeiten können auch kurzfristig durch Schließung, Urlaub oder Krankheit wegfallen.
    Strände sind nicht immer „Sandstrände“ sondern können auch Felsplatten sein, auf denen man sich sonnen kann.

    Baden
    Der Atlantik ist nicht das Mittelmeer. Jährlich ertrinken unachtsame, durchaus geübte Schwimmer die die Strömung des Atlantiks unterschätzt haben.
    Betreute Strände mit Rettungskräften a la Baywatch sind auf Gomera und El Hierro unbekannt. Deshalb seien Sie sehr vorsichtig! Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt am Strand spielen.
     
  • Busse, Taxen, Bahnen und Fähren 
  • Die Busfahrpläne richten sich auf beiden Inseln max. nach den Fährzeiten.
    Auch wird sehr oft gestreikt oder Busse sind voll und halten dann nicht.
    Bitte informieren Sie sich immer aktuell vor Ort.
    Taxen
    Warten meist an den Fähren und Taxenstandplätzen. Abends ab 22.00 Uhr oder wenn die letzte Fähre angekommen sind sind oft die Taxenplätze leer und die Taxifahrer bei ihren Familien. Ein 24 h Service ist  noch unbekannt.
    Bahnen
    Zugverkehr gibt es auf Gomera und El Hierro nicht.

    Geräusche und Lärm
    Sie sind in den Urlaub gekommen um Ruhe zu finden. Ihr Nachbar macht gerade Urlaub um „den Bär tanzen“ zu lassen.
    So hat jeder seine Vorstellung vom idealen Urlaub.
    Gerade in den Hochburgen des Tourismus (Valle Gran Rey) ist es in manchen Ortsteilen z.B. Vueltas und La Playa mit vielen Bars und Restaurant auch noch spät abends lebhaft. Wir haben uns deshalb entschlossen Apartments in Vueltas nicht mehr anzubieten.

    Wer Ruhe sucht, wählt ein abgeschiedenes kleines Landhaus oder die nördlicheren Gegenden von La Gomera oder den südlichen und nördlichen Teil von El Hierro (Restinga, El Pinar, Echedo). Wir beraten Sie gerne.

    Ortsübliche Standards
    Gomera und El Hierro sind noch rückständiger als die anderen kanarischen Inseln. Wenn Sie aber flexibel sind und auch einmal akzeptieren das nicht alles mit der „deutschen Gründlichkeit“ umgesetzt wurde, erleben Sie sicher erholsame und unvergessliche Urlaubstage.
     
  • Strom und Wasser
    Gerade auf den kleinen Inseln ist auch heute noch mit teilweisen Ausfall von Strom und Wasser – gerade auch nach Unwettern oder Schlechtwetterperioden zu rechnen.
    Stromausfall beeinträchtigt natürlich auch dann die Warmwasserversorgung und Elektroherde


    ******************************************************************************************************************************

    Nutzungsbedingungen für die Website:
    Mit der Nutzung der
    www.insel-hierro.de Seiten erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an. Sollten Sie mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, ist Ihnen die Benutzung der Seiten nicht gestattet.

    www.insel-hierro.de bemüht sich um eine bestmögliche Funktionstüchtigkeit seines Services. Sollte es dennoch vorkommen, daß aus möglichen Fehlern bei der Benutzung des Service Probleme entstehen, kann www.insel-hierro.de weder für verlorene Einnahmen noch andere Folgeschäden verantwortlich gemacht werden.
    Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

    Die Auflistung der Angebote zur Vermietung erfolgen als reine Information. Es stellt kein Angebot dar. www.insel-hierro.de stellt den geeigneten Platz zur Anbietung der Objekte zur Verfügung.
    Anfragen und Verträge müssen zwischen dem Mieter und Vermieter vereinbart werden.Alle Texte und Grafiken sowie das Gesamtlayout dieser Website einschließlich des Quellentext der einzelnen Seiten sowie der verwendeten Scripte sind, soweit nicht anders angegeben, urheberrechtlich geschützt.
    Auszüge aus den Texten sind mit Quellenangaben gestattet; in diesem Fall bitten wir um eine kurze Mitteilung, wann, wo und in welcher Form zitiert worden ist.
    Das übertragen von Grafiken aus diesem Projekt in anderen Seiten oder Projekte ist untersagt.
    Soweit Links auf dieses Projekt gesetzt werden, sollen diese auf die Domain
    http://www.insel-hierro.de verweisen; bei Zitaten oder Auszügen aus diesem Projekt muß als Quellenangabe ein Link auf die Seite gesetzt werden, aus der zitiert wird.
    Das Einbinden dieses Projektes - ganz oder teilweise - in andere Projekte, z.B. durch Laden von Seiten aus diesem Projekt in Frames oder auf ähnliche Weise, die geeignet sind Teile dieses Projektes als Bestandteil eines fremden Projektes darzustellen, ist ohne die vorherige Einwilligung der Herausgeber untersagt.
    Soweit in diesem Projekt Texte oder Grafiken verwendet wurden, die urheberrechtlich geschützt sind oder Rechte Dritter verletzen, so geschah dies trotz gewissenhafter Prüfung und ohne jeden Vorsatz. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen entsprechende Inhalte auffallen sollten.

    Wichtige rechtliche Hinweise:
    Das Landgericht Hamburg hat entscheiden, daß der Betreiber einer Website für den Inhalt von Webangeboten verantwortlich gemacht werden kann, auf die er einen Verweis (Link) setzt, wenn er sich die Inhalte dieser Seite zu eigen macht. Wir haben alle Seiten, auf die wir einen Verweis gesetzt haben, nach bestem Können auf ihre Seriosität hin überprüft, machen uns deren Inhalte jedoch nicht zu eigen. Sofern sich wider Erwarten auf Seiten, auf die wir einen Verweis gesetzt haben, Inhalte befinden oder befunden haben, die gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen, distanzieren sich die Verantwortlichen ausdrücklich von diesen Inhalten.
    Die Nennung von Firmen- oder Markennamen erfolgt ohne Prüfung etwaiger Rechte Dritter.
    Aus einem fehlenden Markenschutz- oder Copyright-Hinweis kann insbesondere nicht der Schluß gezogen werden, diese Namen und/oder Bezeichnungen seien frei von Rechten Dritter.
    Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Verantwortlichen wider. Das Copyright sowie die Verantwortung für die publizierten Inhalte liegen ausschließlich bei den jeweiligen Autoren.
    Technische Hinweise:
    Diese Seiten sind optimiert für die Verwendung des Microsoft Internet Explorers und des Netscape Navigators ab Version 4.x sowie für eine Bildschirmauflösung ab 800x600 Pixeln.
    Für einige Bereiche dieser Website muß JavaScript aktiviert sein.
    Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an info@insel-hierro.d
    e